Das Landgericht Dortmund ist für Sie geöffnet:
Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Anträge in Auslandsangelegenheiten können lediglich Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr abgegeben werden.