Das Landgericht Dortmund ist für Sie geöffnet:

 

Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag bis Donnerstag von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr

 

Anträge in Auslandsangelegenheiten können lediglich Montag bis Freitag  von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr abgegeben werden.

Verantwortlich: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Stand: 2022