Zugang
Personen mit Kinderwagen oder gehbehinderte Menschen, denen ein Zugang über die Treppen des Haupteingangs nicht möglich ist, können das Gerichtsgebäude über einen Personenaufzug am östlichen Parkplatz (Kaisertr. 34, 2. Schranke) erreichen und sich dort über eine Rufanlage melden.
Am Haupteingang des Landgerichts finden Sie ein Hinweisschild zu diesem Aufzug.
Von diesem Eingang aus können alle Gebäudeteile erreicht werden.
Weitere Informationen für behinderte Menschen
Wir sind stets bemüht, die barrierefreie Nutzung des Landgerichts Dortmund auszubauen.
Vorhanden sind:
- zwei Behindertenparkplätze an der Kaiserstr. 34 (2. Schranke)
- ein Behinderten - WC (Altbau 1. Etage)
- Informationsterminal
- Schrägaufzüge
- Orientierungsleitsystem
Ein Orientierungsleitsystem für sehbinderte/ blinde Menschen haben wir leider nicht.
Aus konstruktiven Gründen ist der Nachtbriefkasten nicht barrierefrei.