Der Ambulante Soziale Dienst der Justiz in Nordrhein-Westfalen umfasst die Fachbereiche Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe.
Er ist an jedem Sitz eines Landgerichts eingerichtet.
Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe
Der Ambulante Soziale Dienst der Justiz in Nordrhein-Westfalen umfasst die Fachbereiche Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe.
Er ist an jedem Sitz eines Landgerichts eingerichtet.