Allgemeines

Bei dem sechswöchigen Rechtspflegepraktikum im Sinne des § 8 JAG NRW verbringen Sie jeweils zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund, dem Landgericht Dortmund und der Staatsanwaltschaft Dortmund. Hier erhalten Sie Einblick in den Arbeitsalltag von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Außerdem lernen Sie die Abläufe von Zivil- und Strafverfahren kennen.

Die einzelnen Praktikumsabschnitte werden von einem Rahmenprogramm begleitet. Wir vermitteln Ihnen nicht nur die Grundlagen des Verfahrens- und Beweisrechts sowie des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens, sondern ermöglichen Ihnen auch Einblicke unter anderem in eine Justizvollzugsanstalt.

 

Es stehen insgesamt sechs Praktikumsplätze zur Verfügung.

 

Zeitraum

Das nächste Justizpraktikum findet in der vorlesungsfreien Zeit im Anschluss an das Sommersemester 2026 vom 17.08.2026 bis zum 27.09.2026 statt.

 

Vergütung

Das Praktikum wird mit 300,00 EUR monatlich vergütet.

 

Bewerbungsverfahren

Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an die folgende E-Mail-Adresse:

 

Justizpraktikum@lg-dortmund.nrw.de.

 

Bitte fügen Sie Folgendes bei:

  • Kurzes Motivationsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Ausgefüllte Datenschutzerklärung

 

Für das Justizpraktikum im Anschluss an das Sommersemester 2026 können Sie sich ab sofort bis zum 15.06.2026 bewerben.

 

Wir machen bereits jetzt darauf aufmerksam, dass nur eine begrenzte Zahl an Praktikumsplätzen zur Verfügung steht und deshalb aller Voraussicht nach eine Auswahlentscheidung getroffen werden muss. Über das Ergebnis der Auswahl werden wir Sie nach Ablauf der Bewerbungsfrist schnellstmöglich informieren. Bitte bedenken Sie, dass die Zu- und Absagen nicht unmittelbar nach dem Ende der Bewerbungsfrist versandt werden können, da noch eine – wenn auch kurze – Bearbeitungszeit erforderlich ist.

 

Außerdem wird darum gebeten, Bewerbungen für dieses Praktikum erst einzureichen, wenn der in Frage kommende Praktikumszeitraum hier auf der Homepage des Landgerichts Dortmund veröffentlicht worden ist. Der Zeitraum für das nächste Praktikum wird immer erst einige Zeit nach dem Abschluss des vorangegangenen Praktikums festgelegt und auch veröffentlicht.

 

Unabhängig von diesem Praktikum ist es weiterhin grundsätzlich möglich, an den Amtsgerichten des Bezirks – je nach vorhandenen Kapazitäten – ein Praktikum gemäß § 8 JAG NRW zu absolvieren.

 

Kontakt

Für Fragen steht Ihnen Frau Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Rachel Wessel (Rachel.Wessel@lg-dortmund.nrw.de) gerne zur Verfügung.