Wichtige Hinweise zum juristischen Vorbereitungsdienst im Zusammenhang mit der weiteren Ausbreitung von COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)

Die sich ständig weiter verschärfende Entwicklung der Ausbreitung von COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) stellt uns alle vor enorme Herausforderungen. Um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, insbesondere die intensivmedizinische Behandlung von älteren Menschen, vorerkrankten Menschen und Menschen mit geschwächtem Immunsystem, sicherstellen zu können, muss die Verbreitung des Virus mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verlangsamt werden. Dies führt u.a. zu erheblichen Einschränkungen bei der täglichen Arbeit in Gerichten und Behörden. Da der Dienstbetrieb auf das unabdingbar notwendige Maß beschränkt werden muss, sind auch für die weitere Durchführung des juristischen Vorbereitungsdienstes Maßnahmen erforderlich, wie sie in der Vergangenheit bislang nicht getroffen wurden.

Von der Ausbildungsleiterin bei dem Oberlandesgericht Hamm und den Ausbildungsleitern bei den Oberlandesgerichten Düsseldorf und Köln ist unter Beteiligung des Ministeriums der Justiz Folgendes beschlossen worden:

1. Arbeitsgemeinschaften
Die Arbeitsgemeinschaften fallen (zunächst) bis zum 19.04.2020 aus. Unterlagen und/oder Klausuren zur Bearbeitung werden vor dem Hintergrund der Regelung zu Ziffer 3. nicht übersandt. Bereits geschriebene und korrigierte Klausuren können an die Referendarinnen und Referendare zurückgegeben werden.

2. Praxisausbildung
Die Praxisausbildung soll weiterhin in dem möglichen Umfang stattfinden. Dabei sollen die persönlichen Kontakte zu den Ausbilderinnen und Ausbildern auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt werden. Die Einzelheiten sind mit den Ausbilderinnen und Ausbildern abzusprechen. Dies gilt nicht nur für die Aushändigung der zu bearbeitenden Akten und die Abgabe der Bearbeitungsvorschläge, sondern auch für etwaige Präsenzzeiten.

3. Verlängerung des juristischen Vorbereitungsdiensts
Aufgrund des Ausfalls der Arbeitsgemeinschaften (zunächst) bis zum 19.04.2020 und den Einschränkungen bei der Praxisausbildung kann eine angemessene Ausbildung derzeit nicht gewährleistet werden. Daher soll der juristische Vorbereitungsdienst für alle Referendarinnen und Referendare, die zu Beginn des Monats März 2020 den 20. Ausbildungsmonat noch nicht vollendet hatten, unter Fortzahlung der Unterhaltsbeihilfe wie folgt um einen Monat verlängert werden: • Bei Referendarinnen und Referendaren, die sich im März 2020 in einer der Stationen nach § 35 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 JAG NRW befinden, soll diese jeweilige Station um einen Monat verlängert werden.
• Bei Referendarinnen und Referendaren, die sich im März 2020 in der Station nach § 35 Abs. 2 Nr. 4 JAG NRW befinden, soll die sich anschließende Station nach § 35 Abs. 2 Nr. 5 JAG NRW um einen Monat verlängert werden. Die Aufsichtsarbeiten sollen voraussichtlich jeweils im 22. Ausbildungsmonat geschrieben werden. Der Ergänzungsvorbereitungsdienst soll ebenfalls um einen Monat verlängert werden.

4. Auslandszuweisungen
Sollten Referendarinnen und Referendare, die sich derzeit in einer Auslandsstation befinden, angesichts der aktuellen Situation nach Deutschland zurückkehren wollen, werden Sie von den dienstvorgesetzten Stellen dabei unterstützt. Für die Fortsetzung der Station wird nach ihrer Rückkehr eine individuelle Lösung gefunden. Bereits erteilte Zuweisungen zu Ausbildungsstellen im Ausland für die Monate April und Mai 2020 sollen gem. § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG widerrufen werden.  Einstweilen werden keine Zuweisungen an Ausbildungsstellen im Ausland vorgenommen.

5. Einstellungen zum 01.04.2020
Ursprünglich zum 01.04.2020 vorgesehene Einstellungen in den juristischen Vorbereitungsdienst erfolgen nicht, da in der derzeitigen Situation keine Einführungslehrgänge stattfinden können. Die Bewerberinnen und Bewerber, denen eine beabsichtigte Einstellung in Aussicht gestellt worden war, sollen möglichst bald eingestellt werden. Unbedingte Voraussetzung hierfür ist aber, dass sich die Infektionsgefahr entscheidend verringert und die momentanen Restriktionen aufgehoben werden. Genaueres ist derzeit noch nicht absehbar. Die Bewerberinnen und Bewerber werden zu gegebener Zeit von den Oberlandesgerichten über einen neuen Sachstand unterrichtet. Es wird daher gebeten, von individuellen Anfragen abzusehen.