Landgericht Dortmund

Startseite | Übersicht | Impressum |

Notarangelegenheiten

Gemäß § 1 der Bundesnotarordnung unterstehen die Notarinnen und Notare der Dienstaufsicht der Landesjustizverwaltung. Die Landgerichte haben als untere Aufsichtsbehörde vor allem die Aufgabe, die gesetzmäßige Amtsführung der Notare zu überprüfen. Außerdem nehmen sie Dienstaufsichtsbeschwerden entgegen und bescheiden diese.

 


 

© Die Präsidentin des Landgerichts Dortmund, 2013