InhaltGeschäftsverteilungspläneDer mit Wirkung zum 01.01.2012 vom Präsidium des Landgerichts beschlossene Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen. Maßgeblich ist der jeweilige in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit Änderungsbeschlüssen des Präsidiums. Pläne für das Jahr 2012
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© Die Präsidentin des Landgerichts Dortmund, 2013