Im Hinblick auf die Corona-Pandemie gelten für das Landgericht Dortmund weiter folgende Maßnahmen:
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Anträge sollen nach Möglichkeit schriftlich – per Post, Telefax oder über den Hausbriefkasten – eingereicht werden.
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Auf dem Gelände des Landgerichts Dortmund sowie im Gerichtsgebäude ist auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu achten.
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IDie bisher angeordnete Maskenpflicht ist ab sofort aufgehoben. Das Tragen einer medizinischen Maske wird aber weiterhin empfohlen. IN der Sitzung gelten die Anordnungen der Vorsitzenden.
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Gerichtsverhandlungen sind öffentlich, wo es die Prozessordnung so vorsieht. Informationen zu konkreten Terminen können auch der Rubrik „Sitzungstermine“ der Webseite des Landgerichts Dortmund entnommen werden.
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In den Verhandlungssälen wird für ausreichend Abstand zwischen den Anwesenden oder andere Schutzvorrichtungen gesorgt. Deshalb finden auch deutlich weniger Zuschauer/innen in den Sälen Platz.
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Im Gebäude des Landgerichts Dortmund stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung.