Bild vom Landgericht aufgenommen von der Kaiserstraße, Quelle: Fotografenmeister Günther Wertz

Das heutige Landgerichtsgebäude blickt auf eine lange Tradition zurück. Das Gebäude wurde in seiner ersten Ausbaustufe in der Zeit von 1880 bis 1885 gebaut. In dieser Zeit fand, bedingt durch die industrielle Revolution, eine starke Landflucht statt. Im Jahre 1816 hatten von 24 Millionen Deutschen noch drei Viertel auf dem Lande gelebt, d.h. nur etwa 6 Millionen Menschen lebten in den Städten. Nur etwa 100 Jahre später lebten schon 62 % von nunmehr 68 Millionen, d.h. ca. 42 Millionen Menschen in den Städten. Die Städte hatten sich also insgesamt auf das Siebenfache vergrößert. Diese allgemeine Entwicklung konnte natürlich auch in dem besonders industrialisierten Ruhrgebiet und speziell im Dortmunder Raum beobachtet werden. In dem damals 437 qkm großen Landkreis Dortmund lebten im Jahre 1816 nur 31.000 Menschen; bis 1859 war diese Zahl bereits auf ca. 54.000 gestiegen. Im Jahre 1875 lebten hier bereits 167.000 Einwohner. Die Folge dieses enormen Bevölkerungswachstums war, dass sowohl Wohn- und Produktionsbauten als auch Verwaltungsgebäude u.a. kulturelle, soziale und staatliche Einrichtungen erforderlich wurden. Das Landgericht ist somit eines von einer ganzen Reihe in dieser Zeit entstandenen öffentlichen Gebäuden.

Das Landgerichtsgebäude um 1880

Es wurde als dreigeschossiger Ziegelbau errichtet. Die nach Süden ausgerichtete Fassade war gegliedert in einen dreiachsigen Mittelrisalit, zwei sechsachsige Seitenflügel und zwei einachsige Eckrisalite, die nach hinten verlängert waren. An dem Mittelrisalit schloss sich ebenfalls ein dreigeschossiger Quertrakt an. Die zur Kaiserstraße liegende Hauptfassade besaß einen Quadersockel aus Basalt. Die Fenster im Erdgeschoss waren als Rundbogenfenster ausgebildet, die im ersten und zweiten Obergeschoss als Rechteckfenster mit Blendbögen und anderen Zierteilen. Die Gesimse und Zierteile um die Fenster waren aus Sandstein hergestellt. Unterhalb des Konsolgesimses befand sich ein mit Rosetten geschmücktes Fries. Im Mittelrisalit lag zwischen diesem Fries und der Traufe noch ein mit sechs kleinen rechteckigen Fenstern versehenes Attikageschoss. Auf dem Dach befinden sich zwei Figurengruppen aus Eifeltuff (je zwei Reichsadler).Obwohl man von der Planungs- und Bauzeit her eigentlich im Wesentlichen Stilelemente des Historismus (1840 bis 1918) erwarten würde, wurde das Gebäude als nahezu rein klassizistisches Bauwerk errichtet.

Um 1910 – die symmetrische Ziegelfassade erhält Jugendstilelemente

Adler aus Stein Schon nach etwa 20 Jahren wurde mit einem Erweiterungsbau begonnen. Die Rohbauabnahme fand am 1. März 1910, die Inbetriebnahme am 1. Oktober 1910 statt. Der Erweiterungsbau bestand aus einem an die Verlängerung des östlichen Eckrisalits angebauten, dreigeschossigen Quertrakt und einem an der Hamburger Straße liegenden ebenfalls dreigeschossigen Gebäudeteil. So entstand zwischen altem und neuem Quertrakt ein Innenhof, der an der nordöstlichen Ecke eine kleine Einfahrt hatte. Der Erweiterungsbau wurde in einem anderen Stil gebaut. Der streng symmetrisch aufgebauten Ziegelfassade an der Kaiserstraße steht eine mit Jugendstilelementen verzierte unsymmetrische Fassade an der Hamburger Straße gegenüber. Über einem Natursteinsockel wechseln geputzte Flächen mit solchen, die durch ihre Natursteingliederung besonders hervorgehoben werden sollen. Die im Mansardendach angeordneten Fledermausgauben betonen die schon durch die Anordnung von Fenstern und Zierelementen geschaffene vertikale Gliederung der Fassade.

Bild aus der Vogelperspektive vom Innenhof des Landgerichts, Quelle: Fotografenmeister Günther Wertz Der östliche Quertrakt ist ebenso wie die zum Innenhof gelegene Ansicht schlicht gehalten. Helle Putzflächen wiederholen in sehr schlichter Weise die Gliederung der Straßenansicht. Der Sockel aus roten Ziegeln reicht bis zur halben Höhe der Erdgeschossfenster. Auch der Innenausbau des Erweiterungsbaus unterscheidet sich von dem des ersten Bauabschnitts. Während im ersten Abschnitt als Fußbodenbelag hauptsächlich Linoleum verwendet wurde, wurde der des zweiten Abschnitts als Mosaik ausgeführt. Der heute unter Denkmalschutz stehende Schwurgerichtssaal besitzt Fenster aus farbigem Glas, die zum Teil auch bemalt sind. So wurden z.B. die zum Landgericht Dortmund gehörenden Amtsgerichte dargestellt, Elemente des Jugendstils lassen sich nicht nur an der Fassade, z.B. am reich verzierten Eingang, sondern auch im Innenausbau, z.B. am Treppenhaus erkennen.

Spuren des 2. Weltkrieges – Auswirkungen auf die Rechtspflege

Nach Kriegsende war Dortmunds Innenstadt ein großer Trümmerhaufen. Auch die Gebäude der Justizverwaltung waren vom Bombenhagel nicht verschont geblieben. Bei einem Bombenangriff auf Dortmund im Jahre 1944 brannten große Teile des Landgerichts aus und wurden zerstört. Der Hauptflügel an der Kaiserstraße hatte einen Bombenvolltreffer erhalten. Das gleiche Schicksal traf den westlichen Teil des an der Hamburger Straße liegenden Nordflügels mit dem Schwurgerichtssaal. Das Gebäude wurde aber, soweit es nicht zerstört war, auch weiterhin genutzt. Der totale Zusammenbruch brachte jedoch faktisch den Stillstand der Rechtspflege.

Wiedereinsetzung der Rechtspflege nach 1945

Anfang Mai 1945 wurden die ersten Maßnahmen zur Wiedereinsetzung einer deutschen Rechtspflege vom Military Government getroffen und am 12. Juli 1945 der Auftrag zu ihrer Durchführung Herrn Landgerichtspräsidenten Hanicke erteilt. Am 6. August 1945 erfolgte auf Weisung der Militärregierung die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes der Gerichte. An jenem Tag waren am Landgericht Dortmund beschäftigt: 6 Richter, 7 Beschäftigte des Gehobenen Dienstes, 16 des Mittleren und Kanzleidienstes und 13 des Einfachen Dienstes. Als Spruchkörper waren 2 Strafkammern, jedoch noch keine Zivilkammer eingerichtet. Die Einrichtung von Zivilkammern erfolgte erst bis Ende des Jahres 1945. Am 31.12.1949 waren immerhin schon 57 Richter am Landgericht Dortmund beschäftigt (Gehobener Dienst: 15; Mittlerer Dienst und Kanzleidienst: 53; Einfacher Dienst: 18). Ab 21. Oktober 1946 wurden die Zivilkammern – bis dahin mit einem Richter – mit drei Richtern besetzt. Im Laufe des Jahres 1948 nahmen die Schiedsmänner ihre Tätigkeit wieder auf. Eingerichtet wurden das Schwurgericht ab 30. September 1948, die Kammer für Handelssachen ab 1. November 1948, die Wertpapierbereinigungskammer ab 1. Oktober 1949, die Wiedergutmachungskammer ab 1. November 1949. Not, Elend und Zerrissenheit in der Bevölkerung spiegelten sich in der damaligen Zeit am augenfälligsten wider in den hohen Zahlen der Strafsachen, Wohnungsstreitigkeiten und Ehescheidungen. Durchschnittlich gingen damals monatlich mehr als 200 (!) Scheidungsklagen ein

Ab 1952 – das Landgerichtsgebäude Wiederaufbau unter Denkmalschutz

Bild vom Schwurgerichtssaal im Landgericht Dortmund, Quelle: Fotografenmeister Günther Wertz Erst nahezu fünf Jahre nach Ende des Krieges wurde am 28.03.1950 ein Antrag auf Wiederaufbau des Westflügels, Hamburger Straße 11, gestellt. Der Antrag wurde zwei Monate später genehmigt. Im Jahre 1952 teilte das Staatshochbauamt dem Wiederaufbauministerium mit, dass das Landgericht nach den alten Grundrisszeichnungen wieder aufgebaut werden solle. Einige Änderungen wurden jedoch vorgenommen zum größten Teil aus finanziellen Gründen, jedoch auch im Einklang mit dem (Bau-) Stil der fünfziger Jahre Die architektonische Werksteingliederung der Fassade des an der Kaiserstraße gelegenen Gebäudeteils wurde vereinfacht. Die Fassade erhielt statt der zum Teil stark zerstörten Ziegelverblendung einen hellen Außenputz. Auch bei der Innenarchitektur wurde versucht, im Wesentlichen die alte Architektur beim Wiederaufbau einzuhalten.

Bild vom Treppenaufgang im Landgericht, Quelle: Fotografenmeister Günther WertzBild vom Haupttreppenhaus im Landgericht, Quelle: Fotografenmeister Günther WertzBild des Ausgangs aus dem Landgericht - hier zu sehen: eine Drehtür, Quelle: Fotografenmeister Günther Wertz

Wie aus einem Brief der Denkmalbehörde vom 14. Juli 1986 hervorgeht, erstreckt sich heute die Denkmaleigenschaft des Landgerichts auf das gesamte Äußere des Gebäudes, auf das Haupttreppenhaus und den Schwurgerichtssaal „An der Erhaltung und Nutzung des Gebäudes besteht ein öffentliches Interesse. Das Landgerichtsgebäude ist ein strenger, im Straßenbild der Stadt Dortmund wichtiger Bau."

Quellen:

  • „Ordnung und Recht – Wiederaufbau der Dortmunder Justizverwaltung“ von Landgerichtspräsident Dr. Schwens (veröffentlicht in: „Von der toten zur lebendigen Stadt – Fünf Jahre Wiederaufbau in Dortmund“, Stadt Dortmund 1951)
  • „Bauphysikalische Sanierung des Landgerichtsgebäudes in Dortmund“ von Elke Klingelhöfer (Diplomarbeit im Wintersemester 1987 an der Fachhochschule Dortmund, Fachbereich Architektur)